Allgemeines Gleich­behandlungs­gesetz (AGG)

Antidiskriminierungs­gesetz

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (kurz AGG) ist umgangssprachlich als Antidiskriminierungsgesetz bekannt. Es ist das zentrale Regelwerk zur Umsetzung von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien in Deutschland.

Das Gesetz sichert die Gleichberechtigung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende in der Privatwirtschaft. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt den Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität durch private Akteure (z. B. Arbeitgeber, Vermieter, Anbieter von Waren und Dienstleistungen).

Im Gesetz sind dabei die Rechte und Pflichten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geregelt.

Im Recruiting neuer Mitarbeiter bedeutet dies bespielweise, dass der gesamte Bewerbungsprozess, beginnend mit der Stellenausschreibung, diskriminierungsfrei gestaltet sein muss. Aus diesem Grund gilt es bei Stellenanzeigen z. B. immer ein (m/w/d) hinter dem Jobtitel zu schreiben, um niemanden zu benachteiligen.

Weitere Informationen: www.antidiskriminierungsstelle.de